Die Einsatzdienste

Unsere Fachdienste Sanität, Betreuung und Verpflegung helfen schnell und flexibel bei jedem Schadensereignis. Sie sind wichtiger Bestandteil der ehrenamtlichen Arbeit im Roten Kreuz.

Andre Zelck / DRK

Die Blutspende

Spenden Sie Blut oder helfen Sie bei der Organisation, der Spenderbetreuung oder beim Brötchen schmieren.

Im Porträt: Helfer und Projekte des DRK. Foto: A. Zelck / DRKS

Engagieren Sie sich!

Unsere Arbeit lebt vom Ehrenamt. Helfen Sie mit, egal über welche Fähigkeiten oder wieviel Zeit Sie verfügen - Wir finden das Passende für Sie.

Foto: M. Eram / DRK e.V.

Die Wohlfahrts- und Sozialarbeit

Von Gesundheitskursen über den Seniorenkarneval bis hin zur Flüchtlingshilfe, das DRK leistet einen wertvollen Beitrag und prägt das gesellschaftliche Klima.

Jetzt helfen und spenden!

Helfen Sie uns zu helfen - direkt, vor Ort.

Foto: A. Zelck / DRKS

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Herzlich Willkommen beim DRK-Ortsverein Warstein!

Der DRK-Ortsverein Warstein e.V. hat eine lange Tradition. Schon seit 1923 engagieren sich Menschen im Stadtgebiet Warstein für das Deutsche Rote Kreuz. Derzeit zählt unser Ortsverein über 200 aktive Mitglieder aus allen Altersgruppen. Wir engagieren uns in der Blutspende, den Einsatzdiensten, der Wohlfahrts- und Sozialarbeit und im Jugendrotkreuz.

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe für alle Interessierten gibt Ihnen Sicherheit für Notfälle in Freizeit und Beruf.

Spenden Sie Blut! Hier finden und reservieren Sie Ihren Spendetermin im Stadtgebiet Warstein auf drk-blutspende.de.

Von Gedächtnistraining bis Wassergymnastik: Stärken Sie Ihr Wohlbefinden und Ihre Fitness – mit unseren Gesundheitskursen!

Unsere DRK-Alltagsbegleiter und -begleiterinnen sind stundenweise für Sie im Einsatz und unterstützen bei der Gestaltung und Bewältigung Ihres Alltags.

Eine Jugendrotkreuzlerin schminkt ein Kind.

Vom Sanitätsdienst bis hin zur Gulaschkanone: Das DRK bietet für Veranstaltungen aller Art die passende Unterstützung.

Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen Sie unsere Arbeit und ermöglichen das Engagement von vielen freiwilligen Helfern.

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe für alle Interessierten gibt Ihnen Sicherheit für Notfälle in Freizeit und Beruf.

Spenden Sie Blut! Hier finden und reservieren Sie Ihren Spendetermin im Stadtgebiet Warstein auf drk-blutspende.de.

Von Gedächtnistraining bis Wassergymnastik: Stärken Sie Ihr Wohlbefinden und Ihre Fitness – mit unseren Gesundheitskursen!

Unsere DRK-Alltagsbegleiter und -begleiterinnen sind stundenweise für Sie im Einsatz und unterstützen bei der Gestaltung und Bewältigung Ihres Alltags.

Eine Jugendrotkreuzlerin schminkt ein Kind.

Vom Sanitätsdienst bis hin zur Gulaschkanone: Das DRK bietet für Veranstaltungen aller Art die passende Unterstützung.

Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen Sie unsere Arbeit und ermöglichen das Engagement von vielen freiwilligen Helfern.

Aktuelles

· Pressemitteilung DRK-Westfalen.de

Seit Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung im Jahr 1969: Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber sind seit 50 Jahren gesetzliche Pflicht

<p>Das Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses für Führerscheinbewerber ist mittlerweile seit 50 Jahren Pflicht. „Dieses Jubiläum freut uns sehr. Das damalige Gesetz war überfällig und hat zu einer Verbesserung der Versorgung von Unfallopfern beigetragen“, so Dr. Fritz Baur, Präsident des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe. „Kompetenzen in Erster Hilfe sind wichtig – auch über den Straßenverkehr hinaus – und haben schon etlichen Menschen das Leben gerettet. Unsere Kreisverbände bieten Erste-Hilfe-Kurse für unterschiedliche Zielgruppen an; fachkundige Ansprechpartner stehen hier gerne beratend zur Verfügung.“
</p>
<p>Das Deutsche Rote Kreuz hat 2017 bundesweit 1,77 Millionen Menschen in Erster Hilfe aus- und fortgebildet; allein im DRK-Landesverband Westfalen-Lippe bildet das Rote Kreuz jährlich durchschnittlich 155.000 Teilnehmende in Erster Hilfe aus. 
</p>
<p>Zum Hintergrund:
</p>
<p>Ab 1953, als erstmals die Zahl der Verkehrstoten nach dem heutigen Gebietsstand vorlag, war die Zahl der Verkehrstoten immer weiter gestiegen. Der traurige Rekord war 1970 erreicht worden: 21 332 Menschen hatten ihr Leben bei Verkehrsunfällen verloren. (Quelle: „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2017“, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt am 12.07.2018) 
</p>
<p>Am 1. August 1969 war eine „Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ in Kraft getreten, die unter anderem vorsah, dass dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse 1, 3, 4 oder 5 der Nachweis beizufügen sei, „dass der Antragssteller in Sofortmaßnahmen am Unfallort unterwiesen worden ist.“ Weiter hieß es: „Der Nachweis über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort kann durch eine Bescheinigung des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfallhilfe oder des Malteser-Hilfsdienstes geführt werden.“ 
</p>
<p>Laut der vom Statistischen Bundesamt im Juli 2018 veröffentlichten langfristigen Betrachtung der Unfallentwicklung auf deutschen Straßen war die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland im Jahr 2017 mit 3 180 auf den niedrigsten Stand seit mehr als 60 Jahren gesunken. Zu den Gründen für die positive Entwicklung zählt das Statistische Bundesamt u.a. die Weiterentwicklung der medizinischen Erstversorgung. 
</p>
<p>Mit der „Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ ist am 1. August 1969 auch die Verbandskastenpflicht in Kraft getreten: „Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub, und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.“ 
</p>
<p> Ein Verbandskasten, der sich für den Notfall im Auto befinden muss, ist in der Regel fünf Jahre haltbar. Er muss regelmäßig auf sein Verfallsdatum überprüft und gegebenenfalls ersetzt werden. Ein nicht vorhandener oder abgelaufener Verbandskasten kann fünf Euro Bußgeld kosten.
</p>
<p><a href="https://www.drk-westfalen.de/fileadmin/Eigene_Bilder_und_Videos/Pressemitteilungen/Nr._38_50_Jahre_EHKurse_f._F%C3%BChrerscheinbewerber_u._Verbandskastenpflicht_WEB.jpg" title="Öffnet internen Link im aktuellen Fenster" class="download">Foto</a>
</p>
<p><a href="https://www.drk-westfalen.de/fileadmin/Eigene_Bilder_und_Videos/Pressemitteilungen/Nr._38_50_Jahre_EHKurse_f._F%C3%BChrerscheinbewerber_u._Verbandskastenpflicht.pdf" title="Öffnet internen Link im aktuellen Fenster" class="download">Pressemitteilung als pdf-Datei</a>
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Das Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses für Führerscheinbewerber ist mittlerweile seit 50 Jahren Pflicht. „Dieses Jubiläum freut uns sehr. Das damalige Gesetz war überfällig und hat zu einer Verbesserung der Versorgung von Unfallopfern beigetragen“, so Dr. Fritz Baur, Präsident des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe. „Kompetenzen in Erster Hilfe sind wichtig – auch über den Straßenverkehr hinaus – und haben schon etlichen Menschen das Leben gerettet. Unsere Kreisverbände bieten Erste-Hilfe-Kurse für unterschiedliche Zielgruppen an; fachkundige Ansprechpartner stehen hier gerne beratend zur Verfügung.“

Das Deutsche Rote Kreuz hat 2017 bundesweit 1,77 Millionen Menschen in Erster Hilfe aus- und fortgebildet; allein im DRK-Landesverband Westfalen-Lippe bildet das Rote Kreuz jährlich durchschnittlich 155.000 Teilnehmende in Erster Hilfe aus. 

Zum Hintergrund:

Ab 1953, als erstmals die Zahl der Verkehrstoten nach dem heutigen Gebietsstand vorlag, war die Zahl der Verkehrstoten immer weiter gestiegen. Der traurige Rekord war 1970 erreicht worden: 21 332 Menschen hatten ihr Leben bei Verkehrsunfällen verloren. (Quelle: „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2017“, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt am 12.07.2018) 

Am 1. August 1969 war eine „Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ in Kraft getreten, die unter anderem vorsah, dass dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse 1, 3, 4 oder 5 der Nachweis beizufügen sei, „dass der Antragssteller in Sofortmaßnahmen am Unfallort unterwiesen worden ist.“ Weiter hieß es: „Der Nachweis über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort kann durch eine Bescheinigung des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfallhilfe oder des Malteser-Hilfsdienstes geführt werden.“ 

Laut der vom Statistischen Bundesamt im Juli 2018 veröffentlichten langfristigen Betrachtung der Unfallentwicklung auf deutschen Straßen war die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland im Jahr 2017 mit 3 180 auf den niedrigsten Stand seit mehr als 60 Jahren gesunken. Zu den Gründen für die positive Entwicklung zählt das Statistische Bundesamt u.a. die Weiterentwicklung der medizinischen Erstversorgung. 

Mit der „Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ ist am 1. August 1969 auch die Verbandskastenpflicht in Kraft getreten: „Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub, und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.“ 

Ein Verbandskasten, der sich für den Notfall im Auto befinden muss, ist in der Regel fünf Jahre haltbar. Er muss regelmäßig auf sein Verfallsdatum überprüft und gegebenenfalls ersetzt werden. Ein nicht vorhandener oder abgelaufener Verbandskasten kann fünf Euro Bußgeld kosten.

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Was wir tun

Täglich werden in Deutschland ca. 15.000 Blutspenden benötigt. Die DRK-Blutspendedienste stellen die Versorgung sicher. Das DRK Warstein hilft mit.

Ob Großunfall oder Hochwasser: Die Einsatzdienste des Deutschen Roten Kreuzes helfen in Notsituationen.

Tausende Ehrenamtliche helfen nicht nur anderen, sie prägen auch das gesellschaftliche Klima. Machen Sie mit!

Das Jugendrotkreuz ist der Kinder- und Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Sei mit dabei!

Unsere DRK-Alltagsbegleiter und -begleiterinnen sind stundenweise für Sie im Einsatz und unterstützen bei der Gestaltung und Bewältigung Ihres Alltags.

Täglich werden in Deutschland ca. 15.000 Blutspenden benötigt. Die DRK-Blutspendedienste stellen die Versorgung sicher. Das DRK Warstein hilft mit.

Ob Großunfall oder Hochwasser: Die Einsatzdienste des Deutschen Roten Kreuzes helfen in Notsituationen.

Tausende Ehrenamtliche helfen nicht nur anderen, sie prägen auch das gesellschaftliche Klima. Machen Sie mit!

Das Jugendrotkreuz ist der Kinder- und Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Sei mit dabei!

Unsere DRK-Alltagsbegleiter und -begleiterinnen sind stundenweise für Sie im Einsatz und unterstützen bei der Gestaltung und Bewältigung Ihres Alltags.

Nächste Termine

· Pressemitteilung DRK-Westfalen.de

Seit Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung im Jahr 1969: Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber sind seit 50 Jahren gesetzliche Pflicht

<p>Das Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses für Führerscheinbewerber ist mittlerweile seit 50 Jahren Pflicht. „Dieses Jubiläum freut uns sehr. Das damalige Gesetz war überfällig und hat zu einer Verbesserung der Versorgung von Unfallopfern beigetragen“, so Dr. Fritz Baur, Präsident des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe. „Kompetenzen in Erster Hilfe sind wichtig – auch über den Straßenverkehr hinaus – und haben schon etlichen Menschen das Leben gerettet. Unsere Kreisverbände bieten Erste-Hilfe-Kurse für unterschiedliche Zielgruppen an; fachkundige Ansprechpartner stehen hier gerne beratend zur Verfügung.“
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<p>Das Deutsche Rote Kreuz hat 2017 bundesweit 1,77 Millionen Menschen in Erster Hilfe aus- und fortgebildet; allein im DRK-Landesverband Westfalen-Lippe bildet das Rote Kreuz jährlich durchschnittlich 155.000 Teilnehmende in Erster Hilfe aus. 
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<p>Zum Hintergrund:
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<p>Ab 1953, als erstmals die Zahl der Verkehrstoten nach dem heutigen Gebietsstand vorlag, war die Zahl der Verkehrstoten immer weiter gestiegen. Der traurige Rekord war 1970 erreicht worden: 21 332 Menschen hatten ihr Leben bei Verkehrsunfällen verloren. (Quelle: „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2017“, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt am 12.07.2018) 
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<p>Am 1. August 1969 war eine „Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ in Kraft getreten, die unter anderem vorsah, dass dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse 1, 3, 4 oder 5 der Nachweis beizufügen sei, „dass der Antragssteller in Sofortmaßnahmen am Unfallort unterwiesen worden ist.“ Weiter hieß es: „Der Nachweis über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort kann durch eine Bescheinigung des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfallhilfe oder des Malteser-Hilfsdienstes geführt werden.“ 
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<p>Laut der vom Statistischen Bundesamt im Juli 2018 veröffentlichten langfristigen Betrachtung der Unfallentwicklung auf deutschen Straßen war die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland im Jahr 2017 mit 3 180 auf den niedrigsten Stand seit mehr als 60 Jahren gesunken. Zu den Gründen für die positive Entwicklung zählt das Statistische Bundesamt u.a. die Weiterentwicklung der medizinischen Erstversorgung. 
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<p>Mit der „Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ ist am 1. August 1969 auch die Verbandskastenpflicht in Kraft getreten: „Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub, und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.“ 
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<p> Ein Verbandskasten, der sich für den Notfall im Auto befinden muss, ist in der Regel fünf Jahre haltbar. Er muss regelmäßig auf sein Verfallsdatum überprüft und gegebenenfalls ersetzt werden. Ein nicht vorhandener oder abgelaufener Verbandskasten kann fünf Euro Bußgeld kosten.
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<p><a href="https://www.drk-westfalen.de/fileadmin/Eigene_Bilder_und_Videos/Pressemitteilungen/Nr._38_50_Jahre_EHKurse_f._F%C3%BChrerscheinbewerber_u._Verbandskastenpflicht_WEB.jpg" title="Öffnet internen Link im aktuellen Fenster" class="download">Foto</a>
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<p><a href="https://www.drk-westfalen.de/fileadmin/Eigene_Bilder_und_Videos/Pressemitteilungen/Nr._38_50_Jahre_EHKurse_f._F%C3%BChrerscheinbewerber_u._Verbandskastenpflicht.pdf" title="Öffnet internen Link im aktuellen Fenster" class="download">Pressemitteilung als pdf-Datei</a>
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Das Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses für Führerscheinbewerber ist mittlerweile seit 50 Jahren Pflicht. „Dieses Jubiläum freut uns sehr. Das damalige Gesetz war überfällig und hat zu einer Verbesserung der Versorgung von Unfallopfern beigetragen“, so Dr. Fritz Baur, Präsident des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe. „Kompetenzen in Erster Hilfe sind wichtig – auch über den Straßenverkehr hinaus – und haben schon etlichen Menschen das Leben gerettet. Unsere Kreisverbände bieten Erste-Hilfe-Kurse für unterschiedliche Zielgruppen an; fachkundige Ansprechpartner stehen hier gerne beratend zur Verfügung.“

Das Deutsche Rote Kreuz hat 2017 bundesweit 1,77 Millionen Menschen in Erster Hilfe aus- und fortgebildet; allein im DRK-Landesverband Westfalen-Lippe bildet das Rote Kreuz jährlich durchschnittlich 155.000 Teilnehmende in Erster Hilfe aus. 

Zum Hintergrund:

Ab 1953, als erstmals die Zahl der Verkehrstoten nach dem heutigen Gebietsstand vorlag, war die Zahl der Verkehrstoten immer weiter gestiegen. Der traurige Rekord war 1970 erreicht worden: 21 332 Menschen hatten ihr Leben bei Verkehrsunfällen verloren. (Quelle: „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2017“, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt am 12.07.2018) 

Am 1. August 1969 war eine „Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ in Kraft getreten, die unter anderem vorsah, dass dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse 1, 3, 4 oder 5 der Nachweis beizufügen sei, „dass der Antragssteller in Sofortmaßnahmen am Unfallort unterwiesen worden ist.“ Weiter hieß es: „Der Nachweis über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort kann durch eine Bescheinigung des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfallhilfe oder des Malteser-Hilfsdienstes geführt werden.“ 

Laut der vom Statistischen Bundesamt im Juli 2018 veröffentlichten langfristigen Betrachtung der Unfallentwicklung auf deutschen Straßen war die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland im Jahr 2017 mit 3 180 auf den niedrigsten Stand seit mehr als 60 Jahren gesunken. Zu den Gründen für die positive Entwicklung zählt das Statistische Bundesamt u.a. die Weiterentwicklung der medizinischen Erstversorgung. 

Mit der „Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ ist am 1. August 1969 auch die Verbandskastenpflicht in Kraft getreten: „Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub, und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.“ 

Ein Verbandskasten, der sich für den Notfall im Auto befinden muss, ist in der Regel fünf Jahre haltbar. Er muss regelmäßig auf sein Verfallsdatum überprüft und gegebenenfalls ersetzt werden. Ein nicht vorhandener oder abgelaufener Verbandskasten kann fünf Euro Bußgeld kosten.

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Projekte und Initiativen

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